Paul Rechensteiner: Widerstand und Rehabilitierung: Erinnerungen für die Zukunft

Der Artikel von Paul Rechensteiner zum Widerstand im 2. Weltkrieg und mit dem Umgang der Beteiligten zeigt ein Armutszeichen Schweizerischer Politik, bis heute. Es ist wichtig, diese Geschichte auch lokal zu betrachten.  


Am 19. Juni 2026 brachte das Schweizer Parlament endlich etwas zu einem Abschluss, das die Schweiz seit dem Zweiten Weltkrieg nicht fertiggebracht und auf eine unheilvolle Weise über Jahrzehnte verschleppt hatte. Die Schweizerinnen und Schweizer, die in der französischen Résistance und im italienischen Widerstand gegen den Nationalsozialismus und den Faschismus gekämpft hatten, wurden endlich rehabilitiert. In der Schlussabstimmung stimmte nur noch die SVP gegen das Gesetz.
Das ist ein guter Anlass, darüber nachzudenken, wo wir heute stehen, was erreicht worden ist und mit welchen neuen Fragen wir konfrontiert sind.
Was jetzt zum Abschluss kommt, begann vor dreissig Jahren, ein halbes Jahrhundert nach Kriegsende. Am Anfang stand der Kampf für die Rehabilitierung von Paul Grüninger. Er dauerte lange, wurde mit dem posthumen Freispruch im Revisionsprozess vom November 1995 vor dem St.Galler Bezirksgericht aber schliesslich zum wegweisenden Erfolg. Dieser Sieg musste gegen grosse, heute kaum noch nachvollziehbare Widerstände errungen werden. Weshalb es so viel brauchte, bis Paul Grüninger endlich rehabilitiert und seine Rettung von Hunderten, vielleicht sogar Tausenden verfolgten Jüdinnen und Juden auch gerichtlich gewürdigt wurde, wird verständlicher, wenn man sich vergegenwärtigt, um welche fundamentalen Fragen es dabei geht.
Paul Grüninger war 1938, beim Anschluss Österreichs an Hitler-Deutschland, der höchste Polizeibeamte des Kantons St.Gallen. Die brutale Verfolgung der Jüdinnen und Juden in Österreich setzte sofort ein. Als unmittelbare Reaktion darauf sperrte der Bundesrat die Grenze für die bedrohten jüdischen Flüchtlinge. Ausschliesslich für sie. Nichtjüdische Deutsche und Österreicher durften weiterhin frei einreisen. Seine antisemitischen Entscheide rechtfertigte der Bundesrat mit der zynischen Begründung, dass er «einer unseres Landes unwürdigen antisemitischen Bewegung nicht berechtigten Boden schaffen» wolle, weshalb er sich «mit aller Kraft und, wo es nötig sein sollte, auch mit Rücksichtslosigkeit der Zuwanderung ausländischer Juden» erwehren müsse, «ganz besonders von Osten her».
Ausschliesslich den tödlich Bedrohten wurde die Rettung in die Schweiz also verwehrt. In derselben antisemitischen Logik setzte sich der Bundesrat bei den Nazis darauf dafür ein, dass sie die Pässe deutscher Juden speziell kennzeichneten. Diese schweizerische Initiative führte zum J-Stempel in den Pässen deutscher Jüdinnen und Juden. Arische Deutsche durften frei einreisen, Jüdinnen und Juden wurden zurückgewiesen. Als ruchbar wurde, dass der J-Stempel von Schweizer Seite initiiert worden war, log der Bundesrat das Parlament und die Öffentlichkeit an und bestritt, damit irgendetwas zu tun zu haben. Diese Lüge zeigt, dass es schon nach damaligen Massstäben unerträglich gewesen wäre, hätte sich der Bundesrat zu diesen rassistischen Massnahmen bekannt.
Paul Grüninger konnte es mit seinem Gewissen nicht vereinbaren, die jüdischen Flüchtlinge, die es trotz Grenzsperre geschafft hatten, den Alten Rhein zu überqueren, über die Grenze zurückzuschaffen. Unabhängig davon, wann sie gekommen waren, datierte er ihre Einreise in den amtlichen Dokumenten vor die Grenzsperre und rettete ihnen damit das Leben. Als dies aufflog, wurde er fristlos entlassen und später als Krimineller gerichtlich verurteilt. Auch wenn ihm zugebilligt wurde, ausschliesslich aus menschlichen Motiven gehandelt zu haben.
Paul Grüninger war durch sein Handeln das Gegenstück zur antisemitischen Politik des Bundesrates. Wenn Paul Grüninger recht hatte, hiess das, dass die antisemitischen Weisungen aus Bern Unrecht waren. Unrecht war damit das Handeln der Behörden, die die antisemitischen Weisungen verantworteten und vollstreckten. Das war der tiefere Grund, weshalb der Widerstand gegen die Rehabilitierung auch ein halbes Jahrhundert später noch so erbittert war.
Die Schatten der Vergangenheit liessen die Schweiz auch nach Paul Grüningers Rehabilitation nicht los. Es folgte der Skandal der Nachrichtenlosen Vermögen, die von den Schweizer Banken während Jahrzehnten unterschlagen worden waren. Die Amerikaner und der World Jewish Congress setzten das sogenannte «Volcker-Comittee» und darauffolgend vor einem Gericht in New York eine Vergleichsvereinbarung über 1.25 Milliarden Dollar mit den Schweizer Banken durch. In dieser Konstellation, als die scheinbar festgefügten Machtverhältnisse in Bundesbern vorübergehend ins Rutschen gerieten, gelang es, mit einer Initiative der Rechtskommission des Nationalrats die «Unabhängige Expertenkommission Schweiz-Zweiter Weltkrieg» ins Leben zu rufen, die UEK, auch «Kommission Bergier» genannt. Diese verfügte über Mittel, die es davor nicht gegeben hatte. Zum Beispiel, indem ihr die Firmen- und Bankenarchive geöffnet werden mussten. Ohne die Erfahrungen im Fall Grüninger, konkret ohne die Vorarbeit der Historiker Stefan Keller («Grüningers Fall») und Jacques Picard («Die Schweiz und die Juden»), wäre diese Kommission nicht möglich geworden.
Im Zentrum der Arbeiten der UEK stand der 1999 publizierte Flüchtlingsbericht. Es war der erste offizielle Bericht zur Schweizer Flüchtlingspolitik während der Nazi-Zeit, der nicht mehr aus Behördensicht geschrieben war, sondern die Perspektive der Geflüchteten ins Zentrum rückte. Damit schaffte er für die Bewertung der schweizerischen Flüchtlingspolitik während der Nazi-Zeit eine neue Grundlage.
Der Flüchtlingsbericht der UEK war die Basis der parlamentarischen Initiative für die Rehabilitierung der Fluchthelferinnen und Fluchthelfer, die strafrechtlich dafür verurteilt worden waren, dass sie tödlich bedrohten Flüchtlingen geholfen hatten. 137 namentlich bekannt gewordene Urteile wurden in der Folge aufgehoben. Einzelne der verurteilten Flüchtlingshelferinnen und Flüchtlingshelfer erlebten ihre Rehabilitierung noch persönlich, etwa Aimée Stitelmann aus Genf und der Schmuggler Jakob Spirig aus Diepoldsau.
Die Rehabilitierung der mutigen Menschen, die aktiv gegen Faschismus und Nationalsozialismus gekämpft hatten, indem sie sich der französischen Résistance oder den italienischen Partisanen angeschlossen hatten, wurde damals noch abgelehnt. Ein weiterer Durchbruch gelang 2009, als nach vielen vergeblichen Anläufen wenigstens die Spanienfreiwilligen rehabilitiert wurden. Und erst jetzt, im Juni 2026, kam es zur Rehabilitierung jener, die auf französischem oder italienischem Boden gegen Nationalsozialismus und Faschismus gekämpft hatten. Wie im Fall von Paul Grüninger kommt die Rehabilitierung bei ihnen leider erst posthum. Dieser Akt der Gerechtigkeit ist, so spät er kommt, dennoch äusserst wichtig. Es geht bei der Rehabilitierung nicht nur um die Betroffenen und ihre Angehörigen. Sondern auch um die Schweiz und ihr Geschichtsbild.
Heute kann nicht länger verdrängt werden, dass die Schweiz, wie ganz Europa, ihre Befreiung vor der tödlichen Bedrohung durch Nationalsozialismus und Faschismus dem militärischen Sieg der Alliierten verdankte. Der Tag der Befreiung, der 8. Mai 1945 ist ein Feiertag auch für die Schweiz. Zu dieser Befreiung haben auch jene mutig ihren Beitrag geleistet, die jetzt, spät genug, endlich rehabilitiert sind.
Die Erinnerung an die Frauen und Männer, die dem Faschismus und Nationalsozialismus mit Mut und dem Einsatz ihres Lebens entgegengetreten sind, ist heute umso aktueller, als rechtsextreme und fremdenfeindliche Parteien, die sich positiv auf den Faschismus beziehen, quer durch Europa im Aufwind sind. Besonders krass ist das in Italien, wo Parteien in der postfaschistischen Tradition die Regierung stellen. Das geht einher damit, dass das Bild Mussolinis ganz offen wieder in gewissen Bars an der Wand hängt.
Die Schweiz bleibt in diesen für die europäische Zukunft wichtigen Auseinandersetzungen nicht ausgespart. Mussolini wurde seinerzeit von der Universität Lausanne mit dem Ehrendoktorat ausgezeichnet, Warum wurde dieses Ehrendoktorat bis heute nicht widerrufen?
Aber es gibt auch ermutigende Gegenbewegungen. Antonio Scurati sorgt mit seinen phänomenalen Mussolini-Romanen für ein Stück aktueller Aufklärung, das international Massstäbe setzt.
1936, vor 90 Jahren, begannen Teile der spanischen Armee unter General Franco einen Staatsstreich gegen die verfassungsmässige Ordnung der Spanischen Republik und ihrer Demokratie. Der Spanische Bürgerkrieg dauerte bis 1938 und endete mit der Niederlage der Republik. Der Spanische Bürgerkrieg war ein Zentralkonflikt des 20. Jahrhunderts. Seine Folgen sind bis heute nicht bewältigt.
Hitler und Mussolini eilten den Putschisten sofort mit massiver militärischer Unterstützung zu Hilfe. Es war für sie das Testfeld für den Zweiten Weltkrieg. Die westlichen Demokratien liessen die spanische Republik schmählich im Stich. Hilfe erfuhr diese hingegen von den Spanienfreiwilligen. Mit 40’000 Kämpferinnen und Kämpfern war es die grösste Solidaritätsbewegung des 20. Jahrhunderts. 800 Schweizerinnen und Schweizer waren mit dabei.
Der Kampf gegen den Faschismus war ein Kampf für Freiheit und Demokratie. Als exemplarisches Zeugnis eines Beteiligten steht George Orwells «Mein Katalonien», eine klarsichtige Analyse eines persönlich Engagierten aus der Zeit: Der Kampf gegen Faschismus und Nationalsozialismus als Kampf für Freiheit und Demokratie, verbunden mit dem Kampf gegen den Stalinismus. Denn es gehört zur historischen Wahrheit, dass der Kampf gegen den Faschismus durch den Stalinismus unterminiert wurde. All jene, die sich Stalin nicht blind unterordneten, wurden verleumdet oder physisch eliminiert, Sozialisten, Kommunisten, unabhängige Linke – in Spanien parallel zu den Schauprozessen, die zur gleichen Zeit in Moskau stattfanden. Der schändliche Hitler-Stalin-Pakt warf seine Schatten bis nach Spanien voraus.
Die offizielle Schweiz spielte in ihrer Haltung zum Spanischen Bürgerkrieg eine trübe Rolle. Im Gegensatz zu den Spanienfreiwilligen wollte sie nicht verstehen, was ganz Europa und damit auch der Schweiz drohte, wenn sich mit Franco Hitler und Mussolini durchsetzen sollten. Aussenminister Motta, ein katholisch-konservativer Tessiner mit offenen Sympathien für den Faschismus, prellte mit der offiziellen Anerkennung von Franco-Spanien vor, noch bevor die Republik gefallen war. So wie er das zuvor nach Mussolinis Eroberungskrieg mit Äthiopien getan hatte, nach einem völkermörderischen Giftgaskrieg.
Wenn wir heute auf die Zeit des Faschismus und Nationalsozialismus zurückblicken, ist klar, dass diese tödlichen Bedrohungen ohne Waffengewalt nicht wirksam bekämpft werden konnten. Es machte die Schweiz im Guten aus, dass sie dies damals erkannt hatte. Und dass sie nicht den Weg Österreichs ging. Die schweizerische Linke, die Arbeiterinnen- und Arbeiterbewegung, war das Rückgrat einer entschlossenen Haltung gegen Faschismus und Nationalsozialismus. Und gegen das Anpassertum.
Versagt hat die Schweiz, umzingelt von Nationalsozialismus und Faschismus, damals nicht bei der Verteidigung von Unabhängigkeit und Demokratie. Versagt hat sie mit ihrer antisemitischen Flüchtlingspolitik. Dass dennoch nicht wenige, aber viel zu wenige, gerettet werden konnten, ist jenen zu verdanken, die sich gegen die behördliche Politik für die Bedrohten einsetzten.
Die Rehabilitierungen zeigen, wie entscheidend es auf die Zivilgesellschaft ankam. Und wie wichtig sie für eine lebendige Demokratie ist. Das ist eine Botschaft auch für die Zukunft. Was für die Verteidigung der Menschenrechte und der Demokratie zählt, kommt nicht einfach von den Behörden. Sondern von jenen, die in kritischen Situationen selbst Verantwortung übernehmen und handeln.
 
 
 
Bild: Partisanen der Division Valdossola, 1944. (Quelle: Raphael Rues/Andrej Abplanalp, «Kampfzone Ossola. Der Widerstand an der Schweizer Südgrenze 1943–1945, 2026.)
 
Rede von Paul Rechsteiner zum Gedenkanlass «Sostenitori della Resistenza Francese e Italiana» am 11.08.2026 in Locarno.
 
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