Ja der CSPO zu Energie- und Raumplanungsgesetz (21.05.2017)

Energiestrategie 2050

Für die Volksabstimmung vom 21. Mai 2017 zum Energiegesetz empfiehlt die CSPO ein Ja in die Urne zu werfen. Für die CSPO ist an der Vorlage entscheidend, dass sie eine zumindest kurzfristige Lösung für die einheimische Wasserkraft vorsieht und der Energieversorgung bei der Interessensabwägung ein höherer Stellenwert eingeräumt wird. Mittel- und Längerfristig braucht es aber ein neues Marktmodell für die Wasserkraft.
Die bestehenden Schweizer Kernkraftwerke dürfen so lange betrieben werden, wie sie sicher sind. Der Bau neuer Kernkraftwerke wird mit der Energievorlage aber verboten. Das führt zum schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie.

Kantonale Raumplanung

Bei der Änderung zum Ausführungsgesetz über die Raumplanung ist zu beachten, dass der Bund die weitere Entwicklung des Kantons blockieren und sogar Subventionen stoppen könnte. «Die Rechtsunsicherheit bei Bau- und Planungsvorhaben wäre Gift für die Walliser Wirtschaft. Es gäbe ein hohes Risiko von Einsprachen durch den Bund, Umweltorganisationen und Private. Damit wären im ganzen Kanton keine Einzonungen mehr möglich». Deshalb ein klares, einstimmiges Ja von Seiten der CSPO zum kantonalen Ausführungsgesetz.

Speziell zu beachten gilt bei dieser Abstimmung, dass Grächen bei einem Nein viel schlechter da stehen wird.
Einige Kreise sugerrieren hier mit einem Nein, man könne die Grundsatzfrage der Raumplanung die Rückzonung verhindern. Dies ist auf keinen Fall zutreffend!
Bei einem Nein stehen wir schlechter da und können sogar in einen generellen Baustopp reinschlitteren, speziell auch gerade bei Projekten der Bergbahnen besteht diese Gefahr.

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